Bright Sight Apartments
Astoria Apartments · Lorenz Apartments · Brunnen Apartments

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Beherbergungsverträge

Stand: 17.09.2026

1. Geltungsbereich, Vertragspartner, Rangfolge

1.1
Diese AGB gelten für alle Verträge über die entgeltliche Überlassung von Apartments zur vorübergehenden Beherbergung sowie für alle damit zusammenhängenden weiteren Leistungen (Beherbergungsvertrag) der

Bright Sight GmbH, Virchowstraße 17a, 90409 Nürnberg, Amtsgericht Nürnberg HRB 36664 (nachfolgend „Betreiber"),

in den Objekten Astoria Apartments (Weidenkellerstraße 4, 90443 Nürnberg), Lorenz Apartments (Pfannenschmiedsgasse 4, 90402 Nürnberg) und Brunnen Apartments (Brunnengasse 47, 90402 Nürnberg).

1.2
„Kunde" ist, wer den Beherbergungsvertrag im eigenen Namen schließt. „Gast" ist jede Person, die das Apartment nutzt. Soweit Pflichten dieser AGB das Verhalten im Objekt betreffen, gelten sie für den Kunden und alle Gäste; der Kunde hat für deren Einhaltung zu sorgen.
1.3
Es gelten diese AGB in der bei der Buchung abrufbaren Fassung. Es gilt folgende Rangfolge: (1) individuelle Vereinbarungen, (2) die bei der Buchung angezeigten und in der Buchungsbestätigung genannten Tarif-, Stornierungs- und Zahlungsbedingungen, (3) diese AGB, (4) die gesetzlichen Vorschriften.
1.4
Bei Buchungen über Vermittlungsplattformen (z. B. Booking.com, Airbnb, Expedia) kommt der Beherbergungsvertrag mit dem Betreiber zustande. Die dort bei der Buchung angezeigten Tarif-, Stornierungs- und Zahlungsbedingungen gehen diesen AGB vor. Im Übrigen gelten diese AGB, soweit sie wirksam in den Vertrag einbezogen wurden.
1.5
Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nur, wenn der Betreiber ihnen ausdrücklich in Textform zugestimmt hat.
1.6
Die Untervermietung oder Weitergabe des Apartments sowie die Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken (z. B. gewerbliche Nutzung, Veranstaltungen, Foto- oder Filmproduktionen) bedürfen der vorherigen Zustimmung des Betreibers in Textform. Gegenüber Unternehmern ist § 540 Abs. 1 Satz 2 BGB ausgeschlossen.

2. Vertragsschluss, Buchung für Dritte, Widerrufsrecht

2.1
Der Vertrag kommt zustande, wenn der Betreiber die Buchung des Kunden annimmt. Die Annahme erfolgt in der Regel durch eine Buchungsbestätigung in Textform (z. B. E-Mail); bei Online-Buchungen mit sofortiger Bestätigung mit deren Anzeige bzw. Versand.
2.2
Der Kunde muss bei Vertragsschluss volljährig sein. Minderjährige Gäste übernachten nur in Begleitung einer volljährigen, für sie verantwortlichen Person.
2.3
Bucht jemand für einen Dritten (z. B. ein Arbeitgeber für Mitarbeitende), ist der Buchende Kunde, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. Hat sich der Buchende daneben ausdrücklich zur Mithaftung verpflichtet, haften Buchender und Gast als Gesamtschuldner.
2.4
Kein Widerrufsrecht: Bei Verträgen über Beherbergungsleistungen für einen bestimmten Termin oder Zeitraum besteht kein gesetzliches Widerrufsrecht (§ 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB). Eine Stornierung ist nur nach den vereinbarten Tarifbedingungen bzw. Ziffer 5 möglich.

3. Leistungen, Ersatzapartment, Aufenthaltsdauer

3.1
Der Betreiber stellt das gebuchte Apartment bzw. die gebuchte Apartmentkategorie bereit und erbringt die vereinbarten Leistungen. Ein Anspruch auf ein bestimmtes Apartment (Nummer, Etage, Lage) besteht nur, wenn dies ausdrücklich bestätigt wurde.
3.2
Kann der Betreiber das gebuchte Apartment aus Gründen, die er nicht zu vertreten hat, nicht bereitstellen, darf er ein gleichwertiges oder höherwertiges Apartment im selben oder einem anderen Nürnberger Objekt des Betreibers zur Verfügung stellen, soweit dies dem Kunden zumutbar ist. Mehrkosten trägt der Betreiber. Ist der Ersatz nicht zumutbar, kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten; bereits geleistete Zahlungen werden erstattet. Weitergehende gesetzliche Rechte des Kunden bleiben unberührt.
3.3
Ein Aufenthalt kann für mindestens eine Nacht und höchstens sechs Monate (einschließlich Verlängerungen) gebucht werden. Die Überlassung erfolgt ausschließlich zum vorübergehenden Gebrauch; ein Mietverhältnis über Wohnraum wird nicht begründet. Der Kunde begründet im Apartment keinen Wohnsitz. Eine stillschweigende Verlängerung durch Weiternutzung (§ 545 BGB) ist ausgeschlossen.
3.4
Bei Aufenthalten ab 28 Nächten können gesonderte Bedingungen vereinbart werden (z. B. Zahlung je Abrechnungszeitraum im Voraus, Zwischenreinigungen, Wäschewechsel). Diese gehen diesen AGB vor. Der vorübergehende Zweck des Aufenthalts (z. B. Projekt, Messe, Weiterbildung, Umzug) wird bei der Buchung festgehalten.
3.5
Bekannte Beeinträchtigungen, die bereits bei der Buchung feststehen (z. B. Bauarbeiten in der Nachbarschaft), teilt der Betreiber nach Möglichkeit vor Vertragsschluss oder in der Buchungsbestätigung mit.

4. Preise, Steuern, Zahlung

4.1
Es gelten die bei der Buchung angegebenen Preise. Sie sind Endpreise und enthalten die gesetzliche Umsatzsteuer. Verbrauchskosten (Strom, Heizung, Wasser) und die Endreinigung sind im Preis enthalten, soweit bei der Buchung nichts anderes angegeben ist.
4.2
Werden nach Vertragsschluss öffentliche Abgaben, die vom Gast geschuldet oder an die Übernachtung geknüpft sind (z. B. eine kommunale Übernachtungsteuer), neu eingeführt oder erhöht, darf der Betreiber diese weiterberechnen. Gegenüber Verbrauchern gilt dies nur, wenn zwischen Vertragsschluss und Anreise mehr als vier Monate liegen. Gegenüber Unternehmern gilt dies auch bei einer Änderung der gesetzlichen Umsatzsteuer.
4.3
Wünscht der Kunde nachträglich Änderungen (z. B. Anzahl der Apartments, Aufenthaltsdauer, Zusatzleistungen) und stimmt der Betreiber zu, gelten für den geänderten Teil die zum Zeitpunkt der Änderung gültigen Preise.
4.4
Der Betreiber kann bei Vertragsschluss oder danach eine angemessene Vorauszahlung bis zur Höhe des Gesamtpreises verlangen. Höhe und Fälligkeit richten sich nach dem gebuchten Tarif bzw. werden in der Buchungsbestätigung genannt.
4.5
Der Betreiber behält sich vor, die bei der Buchung hinterlegte Zahlungskarte mit fälligen Beträgen aus diesem Vertrag zu belasten, insbesondere mit Vorauszahlungen, Stornierungs- und No-Show-Entgelten nach Ziffer 5, Zusatzleistungen sowie Pauschalen und konkret dokumentierten Schäden nach Ziffer 9. Der Kunde ermächtigt den Betreiber hierzu. Beträge nach Ziffer 9 werden erst nach vorheriger Mitteilung in Textform mit Angabe von Grund und Höhe belastet; der Kunde erhält Gelegenheit zur Stellungnahme.
4.6
Schutz vor Betrug: Zahlungen werden ausschließlich über die Buchungsplattform oder über die in der Buchungsbestätigung genannte Zahlungsseite des Betreibers abgewickelt. Der Betreiber fordert niemals per WhatsApp, SMS oder Chatnachricht mit Link zur Eingabe von Kartendaten oder zu Überweisungen auf. Bei Zweifeln ist der Betreiber über die Kontaktdaten auf seiner Website zu kontaktieren. Zahlungen an Dritte, die sich unberechtigt als Betreiber ausgeben, wirken nicht schuldbefreiend.
4.7
Rechnungen ohne Fälligkeitsdatum sind sofort nach Zugang ohne Abzug fällig. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen: gegenüber Verbrauchern 5 Prozentpunkte, gegenüber Unternehmern 9 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz (§ 288 BGB); gegenüber Unternehmern zusätzlich die Pauschale nach § 288 Abs. 5 BGB. Für jede Mahnung nach Eintritt des Verzugs kann der Betreiber pauschal 5,00 € berechnen. Dem Kunden bleibt der Nachweis gestattet, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
4.8
Der Kunde kann nur mit unbestrittenen, rechtskräftig festgestellten oder entscheidungsreifen Forderungen aufrechnen. Das gilt nicht für Gegenforderungen aus demselben Vertragsverhältnis, insbesondere wegen Mängeln. Gesetzliche Zurückbehaltungs- und Leistungsverweigerungsrechte von Verbrauchern bleiben unberührt.

5. Stornierung durch den Kunden, Nichtanreise (No-Show)

5.1
Maßgeblich sind die bei der Buchung angezeigten und in der Buchungsbestätigung genannten Stornierungsbedingungen des gebuchten Tarifs (z. B. „flexibel" mit kostenfreier Stornierung bis zu einem Stichtag oder „nicht erstattbar"). Eine Stornierung ist in Textform (z. B. E-Mail) an den Betreiber oder über den Buchungskanal zu erklären.
5.2
Bis zum vereinbarten Stichtag kann der Kunde kostenfrei stornieren. Bereits geleistete Zahlungen werden erstattet.
5.3
Nach Ablauf dieses Stichtags, bei nicht erstattbaren Tarifen sowie bei Nichtanreise ohne Stornierung bleibt der Kunde zur Zahlung des vollen vereinbarten Preises (100 %) verpflichtet. Der Betreiber rechnet ersparte Aufwendungen und Einnahmen aus einer anderweitigen Vermietung des Apartments an. Dies gilt nicht, soweit der Betreiber die Leistung nicht erbringen kann oder nicht vertragsgemäß erbringt; dann gelten die gesetzlichen Vorschriften, auch bei nicht erstattbaren Tarifen.
5.4
Ist der Kunde bis 12:00 Uhr des Tages nach dem Anreisetag nicht angereist, hat er keine spätere Anreise mitgeteilt und ist er nicht erreichbar, kann der Betreiber über das Apartment für die restlichen Nächte anderweitig verfügen. Ziffer 5.3 gilt entsprechend.
5.5
Das Recht des Kunden, aus wichtigem Grund oder nach den gesetzlichen Vorschriften zurückzutreten oder zu kündigen (z. B. bei erheblichen, vom Betreiber zu vertretenden Mängeln), bleibt unberührt.

6. Rücktritt und außerordentliche Kündigung durch den Betreiber

6.1
Ist dem Kunden ein kostenfreies Stornierungsrecht bis zu einem Stichtag eingeräumt, darf der Betreiber bis zu diesem Stichtag ebenfalls zurücktreten, wenn Anfragen anderer Kunden für das Apartment vorliegen und der Kunde auf Rückfrage in angemessener Frist nicht auf sein Stornierungsrecht verzichtet.
6.2
Leistet der Kunde eine fällige Vorauszahlung auch nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist nicht, kann der Betreiber vom Vertrag zurücktreten. Ziffer 5.3 gilt entsprechend.
6.3
Der Betreiber kann aus wichtigem Grund vom Vertrag zurücktreten oder ihn während des Aufenthalts fristlos kündigen, insbesondere wenn
a)
höhere Gewalt oder andere vom Betreiber nicht zu vertretende Umstände die Vertragserfüllung unmöglich machen;
b)
die Buchung unter irreführenden oder falschen Angaben zu wesentlichen Tatsachen erfolgt (z. B. zur Person, zur Zahl der Gäste oder zum Zweck des Aufenthalts);
c)
begründeter Anlass zu der Annahme besteht, dass der Aufenthalt den reibungslosen Betrieb, die Sicherheit, die Ruhe anderer Gäste oder Nachbarn oder das Ansehen des Betreibers gefährdet, ohne dass dies dem Organisationsbereich des Betreibers zuzurechnen ist;
d)
der Zweck oder Anlass des Aufenthalts rechtswidrig ist;
e)
das Apartment unbefugt Dritten überlassen, überbelegt oder vertragswidrig genutzt wird (z. B. Partys, gewerbliche Nutzung);
f)
ein Gast trotz Abmahnung in Textform oder mündlich wiederholt gegen Ziffer 8 verstößt; bei schweren Verstößen (z. B. Gefährdung von Personen, Brandgefahr, Straftaten, erhebliche Ruhestörung) ist eine Abmahnung entbehrlich;
g)
der Kunde oder Gast die Pflichten nach Ziffer 7.3 (Meldepflicht) nicht erfüllt.
6.4
Der Betreiber informiert den Kunden unverzüglich über den Rücktritt bzw. die Kündigung. Tritt der Betreiber nach 6.3 a) zurück, erstattet er bereits geleistete Zahlungen. In den Fällen 6.3 b) bis g) behält der Betreiber den Anspruch auf den vereinbarten Preis; Ziffer 5.3 gilt entsprechend. Ein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz besteht bei berechtigtem Rücktritt bzw. berechtigter Kündigung nicht.

7. Anreise, Meldepflicht, Zugang, Abreise

7.1
Das Apartment steht am Anreisetag ab 15:00 Uhr zur Verfügung. Ein Anspruch auf frühere Bereitstellung besteht nur bei gesonderter Vereinbarung.
7.2
Der Check-in erfolgt kontaktlos (Self-Check-in). Die Zugangsdaten (Gebäude-PIN-Code und Schlüsselkarte) erhält der Kunde nach vollständiger Zahlung und nach Erfüllung der Pflichten aus 7.3. Zugangsdaten und Schlüsselkarten sind vertraulich zu behandeln und dürfen nicht an Personen weitergegeben werden, die nicht als Gäste gemeldet sind. Die Objekte haben keine ständig besetzte Rezeption. Telefonische Unterstützung ist bis 22:00 Uhr erreichbar; bei späterer Anreise erfolgt der Check-in selbstständig nach den übermittelten Anweisungen. In Notfällen mit Gefahr für Personen oder Sachen (z. B. Brand, Wasserschaden) sind jederzeit die Notrufnummern 112 (Feuerwehr, Rettungsdienst) und 110 (Polizei) zu wählen. Der Betreiber ist über die in der Buchungsbestätigung genannte Kontaktnummer während der Servicezeiten erreichbar.
7.3
Nach dem Bundesmeldegesetz sind ausländische Gäste verpflichtet, am Tag der Ankunft einen Meldeschein auszufüllen und zu unterschreiben sowie einen gültigen Identitätsnachweis vorzulegen. Zur Missbrauchsverhütung kann sich der Betreiber auch von anderen Gästen einen amtlichen Lichtbildausweis vorzeigen lassen; eine Kopie wird dabei nicht angefertigt. Werden diese Pflichten nicht erfüllt, kann der Betreiber die Überlassung verweigern (Ziffer 6.3 g).
7.4
Am Abreisetag ist das Apartment bis spätestens 10:00 Uhr geräumt zurückzugeben. Bei Abreise sind Fenster zu schließen, elektrische Geräte (außer dem Kühlschrank) auszuschalten, Müll in die vorgesehenen Behälter zu entsorgen und alle Schlüssel bzw. Schlüsselkarten wie vereinbart zurückzugeben.
7.5
Wird das Apartment ohne Vereinbarung verspätet geräumt, kann der Betreiber für die Nutzung bis 18:00 Uhr 50 % und ab 18:00 Uhr 90 % des vollen tagesaktuellen Übernachtungspreises als Nutzungsentschädigung berechnen. Dem Kunden bleibt der Nachweis gestattet, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Ein weitergehender Schaden (z. B. Kosten einer Ersatzunterkunft für nachfolgende Gäste) bleibt vorbehalten; die Nutzungsentschädigung wird darauf angerechnet. Ein Recht zur verspäteten Räumung wird dadurch nicht begründet.
7.6
Früherer Check-in und späterer Check-out sind nach Verfügbarkeit und gesonderter Vereinbarung gegen Entgelt möglich.

8. Nutzung des Apartments und Hausregeln

8.1
Apartment, Inventar sowie Gemeinschaftsflächen und -einrichtungen sind pfleglich zu behandeln. Inventar darf nicht aus dem Apartment entfernt werden. Das Anbringen von Gegenständen an Wänden, Decken oder Türen (z. B. Nägel, Klebehaken) ist nicht gestattet.
8.2
Belegung und Besuch: Das Apartment darf nur von der gebuchten Zahl an Gästen und höchstens bis zur angegebenen Maximalbelegung genutzt werden. Besucher dürfen sich nur vorübergehend im Apartment aufhalten und nicht übernachten. Der Betreiber kann Besuchern im Einzelfall aus wichtigem Grund den Zutritt verweigern.
8.3
Nichtraucher: Alle Apartments, Flure und Gemeinschaftsflächen sind Nichtraucherbereiche. Das gilt auch für E-Zigaretten, Verdampfer, Shishas und den Konsum von Cannabis.
8.4
Offenes Feuer und Brandschutz: Offenes Feuer (z. B. Kerzen, Räucherstäbchen, Grills, Pyrotechnik) ist in den Gebäuden nicht gestattet. Rauchmelder und Brandschutzeinrichtungen dürfen nicht abgedeckt, entfernt oder außer Betrieb gesetzt werden. Hauseingänge, Treppen und Flure sind als Fluchtwege freizuhalten; Kinderwagen, Gehhilfen und Rollstühle dürfen abgestellt werden, soweit keine Fluchtwege versperrt und andere nicht unzumutbar behindert werden. Im Brandfall ist der Flucht- und Rettungsplan zu beachten und der Betreiber unverzüglich zu informieren.
8.5
Ruhe: Vermeidbarer Lärm ist im gesamten Objekt zu unterlassen. Von 22:00 bis 6:00 Uhr gilt Nachtruhe; Musik und Geräte sind auf Zimmerlautstärke einzustellen. Das Musizieren ist von 13:00 bis 15:00 Uhr und von 19:00 bis 8:00 Uhr nicht gestattet. Partys und Veranstaltungen sind nicht erlaubt.
8.6
Tiere: Haustiere sind nicht gestattet. Ausgenommen sind Assistenzhunde von Menschen mit Behinderung im Sinne des § 12e Behindertengleichstellungsgesetz; um vorherige Mitteilung wird gebeten.
8.7
Sicherheit: Haus-, Hof- und Apartmenttüren sind geschlossen zu halten, insbesondere von 22:00 bis 6:00 Uhr. Fenster dürfen nur zum Lüften geöffnet werden; das Hinauslehnen, das Sitzen auf Fensterbänken und das Hinauswerfen von Gegenständen sind nicht gestattet.
8.8
Waschmaschinen und Trockner: Soweit vorhanden, stehen die Geräte als Serviceleistung zur Verfügung; die Nutzung erfolgt auf eigenes Risiko. Die Geräte sind nach den Hinweisen vor Ort zu nutzen, vor der Nutzung auf erkennbare Schäden und Rückstände zu prüfen und sauber zu hinterlassen; Störungen sind dem Betreiber unverzüglich zu melden. Für Verfärbungen, Einlaufen oder sonstige Schäden, die auf Programmwahl, Waschmittel oder die Beschaffenheit der Wäsche zurückgehen, haftet der Betreiber nicht. Die Wäsche ist während des Waschvorgangs zu beaufsichtigen und nach Programmende unverzüglich zu entnehmen; eine Verwahrung übernimmt der Betreiber nicht. Im Übrigen haftet der Betreiber nur nach Ziffer 10; die gesetzliche Haftung für eingebrachte Sachen (§§ 701 ff. BGB) bleibt unberührt.
8.9
Mängel und Schäden im Apartment oder an der Einrichtung hat der Kunde dem Betreiber unverzüglich anzuzeigen, damit sie behoben werden können. Unterbleibt die Anzeige schuldhaft, haftet der Kunde für dadurch entstehende weitere Schäden; eigene Minderungs- und Schadensersatzansprüche können insoweit entfallen (§ 536c BGB).

9. Schäden, Sonderreinigung und Pauschalen

9.1
Der Kunde haftet nach den gesetzlichen Vorschriften für Schäden am Apartment, am Inventar und an Gemeinschaftsflächen, die er oder seine Gäste schuldhaft verursachen. Normale Abnutzung wird nicht berechnet.
9.2
Für die folgenden typischen Fälle kann der Betreiber anstelle des konkreten Schadens eine Pauschale verlangen, soweit der Kunde oder ein Gast den Verstoß zu vertreten hat:
FallPauschale
Rauchen (Ziffer 8.3) im Apartment (Sonderreinigung, Geruchsbeseitigung, ggf. Sperrung des Apartments)100,00 €
Offenes Feuer (Ziffer 8.4) (Sonderreinigung und Prüfung)250,00 €
Unerlaubtes Tier (Ziffer 8.6) (Sonderreinigung und Allergikerreinigung)100,00 €
Außergewöhnliche Verschmutzung oder Party (Ziffer 8.5) (Sonderreinigung)100,00 €
Verlust oder Nichtrückgabe eines Schlüssels / einer Schlüsselkarte50,00 € je Stück
Überbelegung (Ziffer 8.2) (Nutzungsentgelt je zusätzlicher Person)50,00 € je Person und Nacht
9.3
Dem Kunden bleibt bei jeder Pauschale ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Der Betreiber kann statt der Pauschale den nachgewiesenen höheren Schaden verlangen, z. B. die Kosten eines tatsächlich durchgeführten Austauschs von Schließzylindern, wenn nach Verlust eines mechanischen Schlüssels eine konkrete Missbrauchsgefahr besteht, oder die Kosten eines Feuerwehreinsatzes wegen eines durch Rauchen oder offenes Feuer ausgelösten Alarms. Die Pauschale wird dann angerechnet.
9.4
Ansprüche nach dieser Ziffer werden nach Ziffer 4.5 abgerechnet.

10. Haftung des Betreibers

10.1
Der Betreiber haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Betreibers, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
10.2
Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Betreiber nur für den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
10.3
Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz und für eingebrachte Sachen nach §§ 701 ff. BGB bleibt unberührt. Für eingebrachte Sachen haftet der Betreiber nach den gesetzlichen Höchstbeträgen. Der Anspruch erlischt, wenn der Gast den Verlust, die Zerstörung oder die Beschädigung nicht unverzüglich nach Kenntniserlangung dem Betreiber anzeigt (§ 703 BGB).
10.4
Ansprüche des Kunden verjähren in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn (§ 199 Abs. 1 BGB). Dies gilt nicht für Ansprüche nach Ziffer 10.1, für Ansprüche aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und nicht für Ansprüche nach §§ 701 ff. BGB.
10.5
Für zurückgelassene Sachen gelten die gesetzlichen Vorschriften über den Fund (§§ 965 ff. BGB). Zurückgelassene Sachen werden nur auf Anfrage und auf Kosten und Gefahr des Gastes nachgesandt. Verderbliche Lebensmittel und offensichtlich wertlose Gegenstände werden bei der Reinigung entsorgt. Wertsachen, deren Eigentümer nicht erreichbar ist oder die nicht abgeholt werden, gibt der Betreiber nach den gesetzlichen Vorschriften beim Fundbüro der Stadt Nürnberg ab.
10.6
Eine Beeinträchtigung des Aufenthalts durch Umstände außerhalb des Einflussbereichs des Betreibers (z. B. Bauarbeiten Dritter, Straßenlärm, Veranstaltungen in der Umgebung) begründet Ansprüche nur nach den gesetzlichen Vorschriften. Hat der Betreiber vor Vertragsschluss auf die Beeinträchtigung hingewiesen, stehen dem Kunden insoweit keine Rechte wegen eines Mangels zu (§ 536b BGB).

11. Betreten des Apartments

11.1
Der Betreiber und von ihm Beauftragte dürfen das Apartment betreten, um gebuchte Leistungen zu erbringen (z. B. Reinigung, Wäschewechsel), in der Regel innerhalb der mitgeteilten Leistungszeiten und nach Anklopfen.
11.2
Zur Beseitigung von Mängeln, für notwendige Wartungen oder zur Kontrolle der Einhaltung dieser AGB bei konkretem Anlass dürfen sie das Apartment nach vorheriger Ankündigung zu angemessener Zeit betreten.
11.3
Bei Gefahr im Verzug (z. B. Brand, Wasserschaden, Rauch- oder Alarmmeldung, Verdacht auf eine Notlage) ist der Zutritt jederzeit auch ohne Ankündigung gestattet.

12. Internet

12.1
Der Betreiber stellt im Rahmen der technischen und betrieblichen Möglichkeiten einen WLAN-Zugang zur Verfügung. Ein Anspruch auf eine bestimmte Verfügbarkeit oder Bandbreite besteht nicht.
12.2
Der Gast darf den Zugang nicht rechtswidrig nutzen, insbesondere keine urheberrechtlich geschützten Inhalte über Filesharing-Netzwerke herunterladen oder anbieten, keine illegalen Streaming-Angebote nutzen und keine strafbaren Inhalte abrufen, speichern oder verbreiten.
12.3
Der Kunde stellt den Betreiber von Ansprüchen Dritter frei, die auf einer von ihm oder seinen Gästen zu vertretenden rechtswidrigen Nutzung des Zugangs beruhen, einschließlich der angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung. Bei Rechtsverstößen kann der Betreiber den Zugang sperren.

13. Datenschutz, Videoüberwachung

13.1
Der Betreiber verarbeitet personenbezogene Daten zur Durchführung des Vertrags, zur Erfüllung gesetzlicher Pflichten (z. B. Meldepflicht, steuerliche Aufbewahrung) und zur Wahrung berechtigter Interessen. Einzelheiten, auch zu den Rechten der betroffenen Personen, enthält die Datenschutzerklärung auf der Website des jeweiligen Objekts unter „Datenschutzerklärung“.
13.2
In den Eingangs- und Gemeinschaftsbereichen einzelner Objekte findet zum Schutz von Personen und Eigentum eine Videoüberwachung statt. Sie ist vor Ort gekennzeichnet; die Apartments selbst werden nicht überwacht. Einzelheiten stehen in der Datenschutzerklärung.

14. Schlussbestimmungen

14.1
Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Textform. Individuelle Vereinbarungen haben stets Vorrang (§ 305b BGB).
14.2
Es gilt deutsches Recht. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit dadurch nicht zwingende Verbraucherschutzvorschriften des Staates entzogen werden, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.
14.3
Erfüllungs- und Zahlungsort ist Nürnberg. Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand Nürnberg. Gleiches gilt gegenüber Unternehmern ohne allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland. Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.
14.4
Sind oder werden einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften (§ 306 BGB).
14.5
Diese AGB liegen in deutscher und englischer Sprache vor. Bei Abweichungen ist die deutsche Fassung maßgeblich, soweit zwingende Verbraucherschutzvorschriften nicht entgegenstehen.
14.6
Der Betreiber ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen (§ 36 VSBG).

Betreiber: Bright Sight GmbH, Virchowstraße 17a, 90409 Nürnberg · Amtsgericht Nürnberg HRB 36664 · USt-IdNr. DE325703957